Guest User
October 18, 2022
Bei der Buchungsbestätigung wird der Gast dazu aufgefordert eine Personalausweiskopie auf der Portalsseite hochzuladen. Dazu muss man wissen, dass Personalausweiskopien rechtlich problematisch sind. Die Rechtsgrundlagen: *Personalausweisgesetz § 20 Abs. 2 PAuswG * DSGVO Art 5, 7 und 9 Wir erhielten die Information, dass wir eine ungeschwärzte Kopie hochzuladen hätten, was wir sehr bedenklich fanden und uns im Fall der Buchung eben nicht nach Art 7 DSGVO eine Einwillung ist. Wir bestanden daher auf unser Rücktrittsrecht wegen Unzumutbarkeit, zumal grundsätzlich davon auszugehen ist. Zu AGB: §§ 305-310 BGB.
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